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   VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 2 K 7657/12   

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https://dejure.org/2013,36651
VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 2 K 7657/12 (https://dejure.org/2013,36651)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2013 - 2 K 7657/12 (https://dejure.org/2013,36651)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2013 - 2 K 7657/12 (https://dejure.org/2013,36651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anerkennung von Rüstzeiten eines Polizeibeamten als Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung von Rüstzeiten eines Polizeibeamten als Arbeitszeit

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 2 K 7657/12
    vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 2 C 32.10 -, Rn. 19; OVG NRW, Urt. v. 08.06.2009 - 1 A 3143/08 -, Rn. 12-16 (jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 1546/10

    An- und Ausziehen der Polizeiuniform ist keine Arbeit(szeit)

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 2 K 7657/12
    Nach Maßgabe der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung, OVG NRW, Urt. v. 02.12.2010 - 6 A 1546/10 - BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 2 B 38.11 -, und des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2011 - 403 - 60.01.10 - ist nicht nur die für das An- und Ablegen von persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenständen erforderliche Zeit, sondern auch die für die Übernahme und Übergabe von Führungs- und Einsatzmitteln benötigte Zeit auf die regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 1 AZVOPol NRW anzurechnen.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 B 38.11

    Geltung der Zeit für das Anziehen und Ausziehen der Polizeiuniform in der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 2 K 7657/12
    Nach Maßgabe der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung, OVG NRW, Urt. v. 02.12.2010 - 6 A 1546/10 - BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 2 B 38.11 -, und des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2011 - 403 - 60.01.10 - ist nicht nur die für das An- und Ablegen von persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenständen erforderliche Zeit, sondern auch die für die Übernahme und Übergabe von Führungs- und Einsatzmitteln benötigte Zeit auf die regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 1 AZVOPol NRW anzurechnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2009 - 1 A 3143/08

    Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf Freizeitausgleich für rechtswidrig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 2 K 7657/12
    vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 2 C 32.10 -, Rn. 19; OVG NRW, Urt. v. 08.06.2009 - 1 A 3143/08 -, Rn. 12-16 (jeweils zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 21.03.2006 - 2 K 7479/04
    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 2 K 7657/12
    VG E. , Urt. v. 21.03.2006 - 2 K 7479/04 -, Rn. 21; VG Köln, Urt. v. 21.09.2012 - 19 K 2090/10 -, Rn. 28 (jeweils zitiert nach juris).
  • VG Köln, 21.09.2012 - 19 K 2090/10

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Anrechnung der von ihm geleistetn Aufrüstzeiten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 2 K 7657/12
    VG E. , Urt. v. 21.03.2006 - 2 K 7479/04 -, Rn. 21; VG Köln, Urt. v. 21.09.2012 - 19 K 2090/10 -, Rn. 28 (jeweils zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 K 2546/08

    Anrechnung von Zeiten für das Versehen mit dienstlichen Aufrüstungsgegenständen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 2 K 7657/12
    Gegen die ablehnende Entscheidung des Beklagten legte der Kläger Widerspruch ein und erhob Untätigkeitsklage beim erkennenden Gericht (2 K 2546/08).
  • VG Gelsenkirchen, 29.09.2014 - 1 K 5929/12

    Rüstzeiten; Aufrüsten; Abrüsten; persönlich zugewiesene Ausrüstungsgegenstände;

    vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 26. November 2013 -2 K 7657/12 -, juris, und vom 5. August 2014 - 2 K 8397/12 -, n.v.; differenzierend VG Köln, Urteil vom 3. September 2012 - 19 K 2089/10 -, juris.

    vgl. zu dieser Schlussfolgerung schon VG Köln, Urteil vom 3. September 2012 - 19 K 2089/10 - und VG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2013 - 2 K 7657/12 -, beide juris.

  • VG Minden, 19.04.2018 - 12 K 5786/17
    Entgegen der Rechtsprechung einzelner Verwaltungsgerichte - vgl. etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2013- 2 K 7657/12 -, juris Rn. 12, 24: "musste nicht aufgehoben werden, weil es mangels Außenwirkungen keinen Verwaltungsakt darstellt" m.w.N. -, geht das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, dem sich das erkennende Gericht insoweit anschließt, in den Konstellationen, in denen die Feststellung, dass Mehrarbeit geleistet wurde, begehrt wird, weiter davon aus, dass nicht nur die Feststellungsklage statthaft ist, sondern in der im Wege des Bescheids erfolgenden Ablehnung der Feststellung zusätzlich geleisteten Dienstes ein Verwaltungsakt liege.

    VG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2013 - 2 K 7657/12 -, juris Rn. 18.

  • VG Gelsenkirchen, 29.09.2014 - 1 K 5363/13

    Rüstzeiten; Aufrüsten; Abrüsten; persönlich zugewiesene Ausrüstungsgegenstände;

    vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 26. November 2013 - 2 K 7657/12 -, juris, und vom 5. August 2014 - 2 K 8397/12 -, n.v.; differenzierend VG Köln, Urteil vom 3. September 2012 - 19 K 2089/10 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 05.08.2014 - 2 K 8397/12

    Anerkennung des Anlegens und Ablegens der persönlich zugewiesenen

    Diese Betrachtung entspricht im Übrigen den Feststellungen der Kammer im Verfahren - 2 K 7657/12 - (veröffentlicht in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2020 - 1 A 2217/18

    An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar

    Der unter Hinweis auf das auch vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2013 - 2 K 7657/12 -, juris, erfolgte Vortrag der Klägerin, es sei nicht ersichtlich, aus welchen Gründen das Auf- und Abrüsten eines Zollbeamten weniger Zeit beanspruchen soll als das eines Polizeibeamten, setzt sich nicht mit dem Hinweis des Verwaltungsgerichts auseinander, in der angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe der angesetzte Zeitaufwand von 15 Minuten die Zeit für das Auf- und Abrüsten nebst Übergabe von Führungs- und Einsatzmitteln umfasst.
  • VG Minden, 19.12.2019 - 12 K 4720/17
    Entgegen der Rechtsprechung einzelner Verwaltungsgerichte - vgl. etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2013- 2 K 7657/12 -, juris Rn. 12, 24: "musste nicht aufgehoben werden, weil es mangels Außenwirkungen keinen Verwaltungsakt darstellt" m.w.N. -, geht das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, dem sich das erkennende Gericht insoweit anschließt, in den Konstellationen, in denen die Feststellung, dass Mehrarbeit geleistet wurde, begehrt wird, weiter davon aus, dass nicht nur die Feststellungsklage statthaft ist, sondern in der durch Beschied erfolgenden Ablehnung der Feststellung zusätzlich geleisteten Dienstes ein Verwaltungsakt liege.
  • VG Arnsberg, 11.03.2015 - 2 K 2212/12

    Verpflichtung des Dienstherrn zur zeitlichen Vergütung zusätzlich erbrachter

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 S 1677/10 -, juris Rn. 14; VG Gelsenkirchen, Urteile vom 29. September 2014 - 1 K 5929/12 -, juris Rn. 14, und - 1 K 5363/13 -, juris Rn. 16; VG Düsseldorf, Urteile vom 5. August 2014 - 2 K 8397/14 -, juris Rn. 18, und vom 26. November 2013 - 2 K 7657/12 -, juris Rn. 12; VG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 K 1753/08 -, juris Rn. 12; ohne nähere Ausführungen: OVG NRW, Urteil vom 2. Dezember 2010 - 6 A 1546/10 -, juris Rn. 28: "Insoweit ist die dem Urteil zugrunde liegende Feststellungsklage zwar zulässig, ...".
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